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Verkehrsmedizin

 

Bei Fahrten im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann die Fahrerlaubnis ("Führerschein") für eine gewisse Zeit entzogen werden. Nach Ablauf dieser Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht sogleich wieder erteilt, sondern die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") überprüft zuvor die Eignung des Bewerbers.

Bei mehrmaligen Alkoholauffälligkeiten oder bei einer Alkoholauffälligkeit mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Der Nachweis der Alkoholabstinenz wird seit dem 1. Juli 2009 über die Bestimmung des ETG-Wertes (Ethylglucuronid) im Urin geführt. Die Anzahl der erforderlichen Nachweise richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten.

Bei Drogenauffälligkeit müssen mindestens vier Drogenscreenings erstellt werden, die einen Zeitraum von sechs Monaten abdecken. In bestimmten Fällen reicht dieser Zeitraum nicht aus, und es werden zwölf Monate Abstinenz mit sechs Drogenscreenings gefordert.

In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen die Einzelheiten zu der sinnvollsten Vorgehensweise. Ich erstelle anerkannte Zertifikate auf der Basis von forensisch verwertbaren Haar- bzw. Urinproben.

Bei gewissen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist ebenfalls ein ärztliches Gutachten notwendig. Dazu gehören z. B. Herz- und Gefäßkrankheiten, Zuckerkrankheit mit Stoffwechselentgleisung, Schlaganfälle und Parkinson-Syndrom.

Meine Praxis erstellt verkehrsmedizinische Gutachten und arbeitet mit anerkannten Laboren zusammen (Zertifizierung nach DIN-EN ISO 17025).